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Maßgebliche Normen, Regeln und Gesetze
Den gesetzlichen Rahmen für den Arbeitsschutz bildet das Arbeitsschutzgesetz. Dies wiederum wird ausgestaltet durch Unfallverhütungsvorschriften. Konkretisiert wird der Einsatz von Auffangnetzen in der BG-Regel BGR 179. Die Produktnorm für Auffangnetze ist die EN 1263-1. Nur Auffangnetze, welche dieser Norm entsprechen, sind zugelassene Produkte im Sinne der BGR 179 und somit auch zugelassen für Absturzsicherungen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und der Unfallverhütungsvorschriften.

Auffangnetze mit Sicherheitsreserve
Bei der Prüfung der statischen Energieaufnahme muss ein 3 x 3m Prüfnetz bei einem Sicherheitsfaktor von 1,5 mindestens die Alterung von 1em Jahr abdecken. Unsere Auffangnetze haben eine noch größere Reserve und bieten daher größtmögliche Sicherheit.

  • Im Gegensatz zu Anseilsicherungen bleibt die Bewegungsfreiheit voll erhalten.
  • Es ist eine Kollektivsicherung für alle Arbeits- und Transportvorgänge im abgesicherten Bereich.
  • Abstürzende Personen werden bei großen plastischen Verformungen des Netzes weicher aufgefangen als bei Anseileinrichtungen.

 

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