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Für Gerüstnetze und Fallschutznetze

Bei absturzgefährdeten Arbeiten ist eine Absturzsicherung zwingend vorgeschrieben.
Den gesetzlichen Rahmen für den Arbeitsschutz bildet das Arbeitsschutzgesetz. Dies wiederum wird ausgestaltet durch Unfallverhütungsvorschriften. Konkretisiert wird der Einsatz von Auffangnetzen in der BG-Regel BGR 179. Die Produktnorm für Auffangnetze ist die EN 1263-1.

Nur Auffangnetze, welche dieser Norm entsprechen, sind zugelassene Produkte im Sinne der BGR 179 und somit auch zugelassen für Absturzsicherungen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzs und Unfallverhütungsvorschriften.

Einbaurichtlinie Schutznetz nach BG Einbaurichtlinie Schutznetz nach BG

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