Seitenschutznetze nach DIN EN 1263-1

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Was sind Seitenschutznetze?

Seitenschutznetze sichern das Leben von Menschen, sind nicht nur ein wichtiges Arbeitsschutzmittel sondern auch im privaten und im Sportbereich einsetzbar – immer dann, wenn es um Menschenleben geht.

Im Bereich Bau werden Seitenschutznetze beispielsweise eingesetzt, um Handwerker abzusichern, die  Dacharbeiten ausführen. Sie dienen mithin auch dazu, Personen vor dem Absturz von Baugerüsten zu schützen und werden offiziell als „Schutznetzsystem U“ (Schutznetz in Tragkonstruktion für vertikale Verwendung) bezeichnet. Seitenschutznetze verhindern zudem, dass Werkzeug oder anderes Material von Gerüsten oder auch Palettenregalen (Industrie) auf Personen.

Im Privatbereich werden Seitenschutznetze unter anderem für Hochbetten genutzt, um Kinder  vor dem Herausfallen aus Betten abzusichern.

Im Gegensatz zu Personenauffangnetzen, die horizontal ausgerichtet werden, sind Seitenschutznetze vertikal angebracht.

DIN EN 1263-1 und BGR 179

Damit ein Seitenschutznetz als Absturzsicherung gilt, müssen die DIN-Norm EN 1263-1 sowie die Sicherheitsregel BGR 179 erfüllt sein. Außerdem müssen die Netze witterungsbeständig und UV-resistent sein. Die Maschenweite darf nicht mehr als 100 Millimeter betragen.

Seitenschutznetze dürfen nur innerhalb von 12 Monate nach der Herstellung verwendet werden. Wird das zulässige Nutzungsdatum überschritten, muss geprüft werden, ob die vorgeschriebene Energieaufnahme noch möglich ist.

Seitenschutznetze werden an Fassadengerüsten und Dachfanggerüsten montiert. Scheitenschutznetze müssen die einzelnen Gerüstebenen von Boden zu Boden komplett umschließen. Zur Absturzsicherung auf Gerüsten oder Dächern ist der Verbau von Seitenschutznetzen gesetzlich vorgeschrieben.

Unsere Gerüstnetze werden aus hochfestem Polypropylen gefertigt und sind zur Befestigung mit Isilink-Clips oder Gutschnellverschlüssen erhältlich.
Allgemeine Produkt-Informationen
  • Material: hochfest, knotenlos, Polypropylen
42,63 170,56 

inkl. 19% MwSt.

zzgl. Versandkosten

Lieferzeit: 15 bis 25 Arbeitstage

Seitenschutznetze nach DIN EN 1263-1

Seitenschutznetz ohne Isilink-Clip bzw. GSV

Allgemeine Produkt-Informationen
  • Material: hochfest, knotenlos, Polypropylen
29,52 150,87 

inkl. 19% MwSt.

zzgl. Versandkosten

Lieferzeit: 15 bis 25 Arbeitstage


Info: Seitenschutznetze

Seitenschutznetze werden überwiegend bei Dacharbeiten eingesetzt. Weitere Einsatzgebiete sind Arbeiten auf Plattformen, Brückenbau usw.. Sie dienen der Absturzsicherung von Personen. Sier werden montiert in Dachfanggerüsten oder in der Arbeitsebene von Fassadengerüsten. Geltende Normen, Netzausführungen Für Seitenschutznetze gelten die EN 1263-1 sowie die BG-Sicherheitsregel BGR 179. Seitenschutznetze werden als Schutznetzsystem U (Schutznetz in Tragkonstruktionen für vertikale Verwendung) bezeichnet. Bei Einsatz von Seitenschutznetzen kann auf den Zwischenholm verzichtet werden. Die Maschenweite darf höchstens 100 mm betragen. Ringsum werden die Netze mit einem angekettelten Einfasseil versehen. Montage von Seitenschutznetzen Seitenschutznetze müssen am Gerüstholm befestigt werden und straff gespannt sein. Wir empfehlen die Befestigung mit Isilink-Clips. Diese sind an dem Seitenschutznetz bereits in einem Abstand von max. 75 cm (gemäß Vorschrift) festgenäht. Weitere Möglichkeiten sind das Aufziehen des Netzes Masche für Masche auf das Gerüstrohr und die Befestigung mit Gurtschnellverschlüssen alle 75 cm. Lagerung
  • trockene Lagerung
  • nie in der Nähe einer Wärmequelle aufbewahren
  • nicht in Kontakt bringen mit aggressiven Substanzen wie Säuren, Basen, o.ä.
  • nicht direkt UV-Strahlung aussetzen
Fehlerhafte Netze Fehlerhafte Netze (beschädigte Maschen, schadhafte Randseile) oder Netze, durch die bereits eine Person aufgefangen wurde, dürfen nur nach Prüfung durch den Hersteller oder durch Personen mit Fachkenntnissen wieder eingesetzt werden. Reparaturen dürfen nur durch eben diese Fachkräfte vorgenommen werden. Kennzeichnung Jedes Schutznetz muss gemäß EN deutlich gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muß folgende Punkte erhalten:
  • Herstelldatum, Name des Herstellers
  • Netztyp und Maschenweite
  • die genaue Artikelbezeichnung (Artikelnummer)
  • Mindestenergieaufnahmevermögen oder Mindestzugkraft der Prüfmasche nach ISO 1806
  • Prüfnummer der Prüfstelle, welche das NEtz zertifiziert hat.
Jährliche Prüfung An jedem Schutznetz befinden sich Prüfplomben mit gleichlautenden Identnummern an Schutznetzetikett und Prüfmasche. So wird die Zusammengehörigkeit von Schutznetz und Prüfmasche sichergestellt. Spätestens 1 Jahr nach Herstelldatum muß die erste Prüfmasche zu einem autorisierten Prüfer (z. B. Hersteller) geschickt werden. Dieser weit nach, ob das eingesetzte Netz noch die notwendige Festigkeit/Energieaufnahme hat und führt einen schriftlichen Nachweis über die Ergebnisse. Bei positivem Prüfungsergebnis erhalten Sie eine neue Prüfplakette mit der Identnummer, welche Sie dann wieder am bestreffenden Netz befestigen.